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Informationen für Eltern

Suchen Sie familienergänzende Betreuung für Ihre Kinder?

Was bieten wir?

  • Die Betreuung in Tagesfamilien ist zeitlich flexibel
  • Familiäre Betreuung, in einer kleinen Kindergruppe mit nur einer Bezugsperson
  • Wir übernehmen die Administration, stellen qualifizierte Betreuungspersonen an und versichern sie
  • Professionelle Begleitung durch die Vermittlerin
  • Subventionierte Tarife nach der kantonalen Verordnung ASIV

Gerne beraten Sie unsere Geschäftsleiterin oder unsere Vermittlerinnen!

Informationen zum System Betreuungsgutscheine

Die Betreuungsgutscheine für die Periode 01.08.2023 bis 31.07.2024 können im Programm KiBon erfasst werden. Die Gesuche müssen bis am 15. Juni 2023 eingereicht sein.

Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen im KiBon benötigen, machen Sie einen Termin in der Geschäftsstelle ab! Wir helfen Ihnen!

Für die Gemeinden Eggiwil, Langnau, Lauperswil, Röthenbach, Rüderswil, Schangnau, Signau, Trub und Trubschachen ist folgende Stelle zuständig:
Fachstelle Betreuungsgutscheine
Alleestrasse 8, 3550 Langnau
betreuungsgutscheine@langnau-ie.ch
034 409 31 51 Fachstelle Betreuungsgutscheine 
 

Für die Gemeinden Affoltern, Hasle b.B, Lützelflüh, Rüegsau, Sumiswald, Trachselwald ist folgende Stelle zuständig:
Gemeindeverwaltung Sumiswald
Abteilung Präsidiales oder Bildung
Lütoldstrasse 3, 3454 Sumiswald
034 432 334 47Ausgabestelle Sumiswald
schulsekretariat@sumiswald.ch

 

Was ist ein Betreuungsgutschein?
Auf einem Betreuungsgutschein ist für die Eltern der Betrag pro Stunde ersichtlich, der als Subvention vom Tarif von Tagesfamilien Emme plus in Abzug gebracht werden kann und die Anzahl Stunden (Betreuungsumfang), die vom Kanton und den Gemeinden subventioniert wird. Tarifreglement Tagesfamilien Emme plus

Wie wird der Betreuungsgutschein berechnet?
Das Einkommen und die Familiengrösse sind  massgebend, um die Höhe der Subventionen pro Betreuungsstunde zu bestimmen. Sie müssen mit der Steuererklärung/Lohnausweis oder Steuerveranlagung belegt werden. Vergünstigungen gibt es bis zu einem Einkommen von Fr. 160‘000.- bei einer Familiengrösse von 2. Tabelle Gutscheinhöhe
Zudem wird auf dem Betreuungsgutschein das Pensum festgelegt, welches für eine Vergünstigung berechtigt ist.

Wer bekommt einen Betreuungsgutschein?
Für die Betreuung muss ein Bedarf ausgewiesen werden. Dieser Grösse des Bedarfs bestimmt das vergünstigte Pensum.
Gründe sind:

  • Erwerbstätigkeit/Arbeitssuche/Aus- und Weiterbildung
  • Gesundheitliche Gründe
  • Soziale Indikation
  • Sprachliche Indikation

Anhand dieser Gründe wird das Betreuungspensum bestimmt, z.B. wenn ein Elternpaar zusammen 140% arbeitet wird ein Pensum von 60% (40% plus Zuschlag 20%) vergünstigt.

Bei der gesundheitlichen oder sozialen Indikation bestimmen die zuweisenden Fachstellen oder Ärzte das Betreuungspensum, bei der sprachlichen Indikation ist dieses fix auf 40% festgesetzt.

Wie beantragt man einen Betreuungsgutschein?
Die Betreuungsgutscheine können von den Eltern auf einer speziell dafür geschaffenen Plattform KiBon online beantragt werden oder direkt bei der Ausgabestelle (Wohnortgemeinde oder bei der von ihr beauftragten Stelle). Nachdem ein Betreuungsplatz gefunden ist, werden die vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden durch Tagesfamilien Emme plus bestätigt, anschliessend durch die Ausgabestelle geprüft, bewilligt und mittels einer schriftlichen Verfügung den Eltern eröffnet.

 

Weitere Informationen zum Betreuungsgutscheinsystem

  • Der Betreuungsgutschein ist 1 Jahr gültig (1. August bis 31. Juli)
  • Für Kinder bis 12 Monate ist der Betreuungsgutschein höher (1.5-fach)
  • Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen gibt es auf dem Betreuungsgutschein pauschal einen Zuschlag von Fr. 4.25 pro Stunde unabhängig vom Einkommen.
  • Bei einer Veränderung des Betreuungsbedarfs (z.B. bei einer Reduktion des Arbeitspensums) sind die Eltern verpflichtet, im Voraus den Betreuungsgutschein anzupassen.
  • Tagesfamilien Emme plus verrechnet den Eltern monatlich die vertraglich vereinbarten Stunden mit der Möglichkeit, nicht bezogene Stunden innerhalb der Tarifperiode auf den nächsten Monat zu übertragen.